Vermieter kann Verbrauchsdaten vom Mieter verlangen
Mieter, die ihre Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnen, müssen die Daten auf Wunsch ihren Vermieter mitteilen, wenn dieser sie für einen Energieausweis (Energiepass) benötigt. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe verweist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (AZ: 9 S 523/08).
Energieausweis für Gebäude / Häuser
Ab 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den Energieausweis vorlegen. Wie viel Sprit der eigene PKW verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie / Heizkosten „verschlingt“, kann kaum einer sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern eine schnelle Übersicht bzw. Auskunft über den Energieverbrauch der Immobilie.